HONORAR.
Erstkontakt.
Ihr erster Kontakt mit FALK.law ist stets kostenlos und unverbindlich. Egal, ob Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen – wir klären mit Ihnen, ob und wie wir Ihnen behilflich sein können.
Erstberatung zum Festpreis.
Viele Mandate beginnen mit einer Erstberatung. Hierbei analysieren wir den Sachverhalt, beantworten erste rechtliche Fragen und besprechen mögliche Strategien. Für diese Erstberatung bieten wir Ihnen in der Regel einen Festpreis an, dessen Höhe vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens abhängt.
Vergütungsmodelle.
Je nach Art und Umfang des Mandats bieten wir verschiedene Honorarmodelle an:
Zeithonorar: Unsere Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Die Stundensätze variieren je nach Art des Auftrags und des zuständigen Beraters. Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 6 Minuten und rechnen in der Regel monatlich ab, wobei Sie eine detaillierte Aufstellung aller Tätigkeiten erhalten.
Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Bei gerichtlichen Tätigkeiten sind wir verpflichtet, mindestens die gesetzlich festgelegten Gebühren gemäß RVG zu berechnen. Diese richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit. Auch darüber hinaus ist diese Vergütungsform möglich – sofern der Gegenstandswert eine bestimmte Höhe erreicht und der Aufwand für uns gut kalkulierbar ist.
Pauschalhonorar: Für bestimmte Leistungen, deren Umfang klar absehbar ist, können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren. Dies bietet Ihnen Kostensicherheit für klar definierte Tätigkeiten.
Möglichkeiten zur Kostenreduktion.
In speziellen Fällen gibt es Optionen, das Kostenrisiko zu minimieren:
Erfolgshonorar: Bei bestimmten Sachverhalten besteht die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Dabei fällt die Vergütung nur an, wenn das vereinbarte Ziel erreicht wird.
Rechtsschutzversicherung: Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gerne, ob und inwieweit diese die anfallenden Kosten übernimmt.