STRAFRECHT.

Strafverfahren gegen Ärzte und medizinische Einrichtungen werden immer häufiger. Strafverfolger erheben Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung, Tötung, Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Fälschung von Gesundheitszeugnissen, Abrechnungsbetrug, Untreue oder auch Korruptionsdelikte wie Bestechlichkeit. Auch in Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz, Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz nehmen zu.

Wir wissen um den hohen existenziellen Druck der Beschuldigten in dieser Ausnahmesituation. Wir verteidigen Sie mit höchster Hingabe und Expertise.  

Wir sind mit dem Gesundheitswesen vertraut. Ärzte, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Krankenhäuser, Kliniken, Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller und auch nichtärztliche Leistungserbringer können auf unsere Kompetenz vertrauen. Wir sind erfolgreich, da wir Erfahrung und tiefes Verständnis für Strafrecht im Gesundheitssektor vereinen.

Abrechnungen

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Die Verfolgung von Abrechnungsbetrugsdelikten  (§ 263 StGB) hat Hochkunjunktur. Bundesweit wurden Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von strafrechtlichem Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet, deren Zuständigkeit sich auch auf Pflegedienste erstreckt.

Die Verteidigung gegen den Verdacht des Abrechnungsbetrugs ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Für diesen Bereich weisen wir eine spezialisierte Expertise sowohl im vertragsärztlichen (EBM) als auch im privatärztlichen Bereich (GOÄ) auf. Die einzelnen Gebührenpositionen sind oft auslegungsbedürftig. Es müssen Ausschlusstatbestände berücksichtigt werden. Es gilt fahrlässige von vorsätzlichen Falschabrechnungen zu differenzieren, da nur letztere den Tatbestand des Abrechnungsbetrugs erfüllen.

Wir sind mit den spezifischen Besonderheiten sowie den beteiligten Behörden und Strukturen bestens vertraut und nutzen unsere Expertise im Medizin- und Strafrecht, um für Sie beste Ergebnisse zu erzielen.

Arzneimittel und Betäubungsmittel

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Das Arzneimittelstrafrecht soll den Schutz der Verbraucher gewährleisten, indem es die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln sicherstellt. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der Besonderheiten des Arzneimittelstrafrechts sowie der beteiligten Behörden und Strukturen. Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), einschließlich wegen Vorwürfen wie unerlaubter Abgabe, verbotener Herstellung oder Mengenüberschreitungen sind uns bekannt.

Compliance

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Vertiefend hierzu unter Medizinrecht/Compliance.

Körperverletzung und Tötung

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Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise bei der Verteidigung gegen Vorwürfe der  fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung  (§§ 222, 229 StGB) infolge angeblicher fehlerhafter medizinischer Behandlungen. Eine erfolgreiche Beratung erfordert Erfahrung und ein tiefes Verständnis für diese spezialisierte Thematik. Dabei ist die Analyse von Patientenakten, Zeugenaussagen und (rechts-)medizinischen Gutachten von entscheidender Bedeutung.

Korruption

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Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet - gemeint sind Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (gemäß §§ 299a, 299b StGB). Diese Verfahren betreffen nicht nur offensichtliche Fälle von Bestechung, sondern können auch scheinbar unbedenkliche Kooperationen zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Laboren, Pharmaunternehmen usw. als auch Verstöße gegen das Arzneimittel-, das Heilmittelwerbe- oder das Medizinproduktegesetz einschließen. Neben einer fundierten strafrechtlichen Expertise ist daher auch unser Verständnis für medizinische und berufsrechtliche Aspekte gefragt.

Krisenmanagement

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Schnelles und effektives Krisenmanagement bietet unser Netzwerk für Medien- und Presserecht.

Leitungspersonen

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Auch die Organisationsverantwortlichen im Gesundheitswesen sind im Fokus der Strafverfolger.  Wir bieten Beratungsdienste für Rechtsabteilungen zu spezifischen strafrechtlichen Fragen und verteidigen Vorstände, Geschäftsführer von Kliniken, Chefärzte und andere Mitarbeiter in Auseinandersetzungen mit Ermittlungsbehörden. 

Pharma

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Die Abgabe schädlicher Arzneimittel kann zu verschiedenen Straftaten wie Tötungs- und Körperverletzungsdelikten oder einer gemeingefährlichen Vergiftung führen. Darüber hinaus sind Betrugsdelikte gegenüber Endverbrauchern und Krankenkassen sowie Untreuedelikte gegenüber gesetzlichen Krankenkassen relevant. Schließlich werden vermehrt Verstöße gegen das Apothekengesetz (ApoG), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beobachtet. Die Verteidigung in diesem Metier erfordert in der Regel spezielle Fachkenntnisse, die wir über unser Netzwerk an rennomierten Kanzleien abbilden.

Approbation und Zulassung

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Besonders bei vorsätzlichen Straftaten ist es wichtig, vorausschauend zu verteidigen. Möglichen Konsequenzen, wie dem Widerruf der Approbation oder dem Entzug der vertragsärztlichen Zulassung, also der Existenzgrundlage, muss frühzeitig entgegengetreten werden. 

Beruf

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Neben den explizit in der Berufsordnung, den Weiterbildungsordnungen und den Heilberufe- und Kammergesetzen aufgeführten Verpflichtungen wie der Schweigepflicht, der Fortbildungsverpflichtung, der Teilnahme am Notdienst und den Regeln zur ärztlichen Werbung ist jeder Arzt dazu verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem in ihn gesetzten Vertrauen gerecht zu werden. Sollte es zu einem Verstoß gegen die festgelegten Grundsätze gekommen sein, beraten und vertreten wir Sie mit unserem Fachwissen.

Zwischenfall

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War ein Zwischenfall nicht zu vermeiden und erheben die Beteiligten Vorwürfe gegen die Behandler oder das Pflegepersonal, unterstützen wir Sie, eine angemessene Kommunikation mit den Betroffenen zu führen und ggf. eine Strafanzeige noch zu vermeiden.