ARZT

Ärzte sind bei der Behandlung von Patienten vielfältigen rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt.  Haftungs-, Straf-, Approbations-, Berufs, Schadensersatz- und Vergütungsrecht sind nur die häufigsten Bereiche.

Approbation

Die Approbation ist die staatliche Zulassung, um eigenverantwortlich und selbstständig als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychotherapeut oder Apotheker zu arbeiten.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer Approbation oder auch Erlaubnis. Dabei beraten wir Sie zur Antragstellung, Kenntnisprüfung oder Gleichwertigkeitsprüfung. 

Nach dem Abschluss eines Strafverfahrens (insbesondere nach Verurteilung oder Strafbefehlserlass) prüft die Approbationsbehörde meist den Widerruf der Approbation. Die ärztliche Würdigkeit und Zuverlässigkeit zur weiteren Berufsausübung stehen auf dem Prüfstand. Zweifel an der gesundheitlichen Eignung berechtigen daneben zur Anordnung des Ruhens der Approbation. Der Verlust der Approbation bedeutet faktisch ein Berufsverbot. Deshalb behalten wir diese Folgeverfahren bereits bei der Verteidigung im Strafverfahren im Blick, sie können jedoch nicht immer vermieden werden. Prüft oder widerruft die Approbationsbehörde die Approbation oder ordnet sie das Ruhen an, vertreten wir Sie vor der Approbationsbehörde als auch bei Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Entsprechendes gilt für Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte oder Psychotherapeuten.

Berufsausübung

 Die Ausübung des ärztlichen Berufs unterliegt den Bestimmungen der Berufsordnungen, Weiterbildungsordnungen sowie den Heilberufs- und Kammergesetzen der jeweiligen Bundesländer. Wir unterstützen Sie unter anderem bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Weiterbildungsbefugnissen, der Anerkennung von Weiterbildungszeiten, Patientenbeschwerden (auch auf Bewertungsportalen), berufsrechtlichen Verstößen.

Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband, der Landesärztekammer und in Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten. 

Haftung

Wir vertreten im ärztlichen Haftungsrecht, das sich mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aufgrund vermeintlicher Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler befasst. Neben der Vertretung vor Gericht kümmern wir uns auch um außergerichtliche Angelegenheiten, beispielsweise vor Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Im Falle strafrechtlicher Verfahren stehen wir Ihnen zur Seite, begleiten bei polizeilichen Durchsuchungen und sorgen für eine kompetente Verteidigung. Siehe vertiefend zu unserer Unterstützung und Verteidigung in Strafverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren unsere Kompetenzen im Medizinstrafrecht.

Werbung

Wir klären Ihre Fragen zur ärztlichen Werbung, sowohl gemäß den Berufsordnungen als auch im Kontext des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts.