WERBUNG

Jeder öffentliche Auftritt mit werbendem Charakter unterliegt werberechtlichen Vorschriften. Wir kennen die verbindlichen Regeln für die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Heilmittel sowie Heilverfahren.

Abmahnung

Die Werberegeln sind komplex und erfordern genaue Rechtskenntnisse. Verstößt der Werbende gegen eine gesetzliche Vorschrift, die Marktverhalten regeln soll und beeinträchtigt dadruch die Interessen von Verbrauchern, anderen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern handelt er unlauter. Dies betrifft fast alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung, das Arzneimittelgesetz und andere. Ein Verstoß kann abgemahnt werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Abmahnung.

Sanktion

Obwohl sich das Werberecht in den letzten Jahren gelockert hat, unterliegt die Gesundheitsbranche nach wie vor nicht denselben Werbefreiheiten wie andere Branchen. Verstöße können zu Schadensersatzforderungen und Unterlassungsanordnungen führen sowie sogar strafrechtlich oder bußgeldrechtlich verfolgt werden. 

Es ist entscheidend, sowohl die ärztliche Berufsordnung als auch die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Zusätzlich können Branchenkodizes der Arzneimittel- und Medizinproduktindustrie eine Rolle bei der Auslegung spielen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die berufsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig als Marktverhaltensregelungen fungieren. Ein Verstoß gegen das Berufsrecht stellt daher auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Vor diesem Hintergrund prüfen wir Ihre Werbemaßnahmen im Voraus sorgfältig, um spätere Konflikte mit der Kammer und den Wettbewerbern zu vermeiden. 

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