SEXUALTRAFRECHT.
Sexualstrafverfahren gegen Ärzte, Apotheker , Therapeuten aber auch Beamte, Geschäftsführer, Vorstände und Gewerbetreibende verändern das Leben der Beschuldigten.
Wir wissen um den hohen existenziellen Druck der Beschuldigten in dieser Ausnahmesituation. Wir verteidigen Sie geräuschlos mit höchster Hingabe, Empathie und Expertise.
Der Vorwurf.
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe können jeden treffen und bedeuten stets eine bedrohliche Situation für die private Existenz und den gesellschaftlichen Ruf. Für Berufsträger im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker können sie besonders gravierende Folgen haben:
Sexualstrafrechtliche Verurteilungen sind approbationsrelevant und gefährden daher die berufliche Existenz. Gleiches gilt für Geschäftsführer, Vorstände, Beamte (insbesondere Polizisten, Lehrer), Gewerbetreibende oder sonstige zulassungspflichtige Berufsgruppen.
Unsere Kompetenz.
Als langjährige Strafverteidiger, wissen wir, dass insbesondere der Vorwurf eines Sexualdelikts für den Beschuldigten eine extreme Belastungssituation bedeutet. Eine professionelle und vertrauensvolle anwaltliche Begleitung des Verfahrens - immer mit einem Blick auf ein anschließendes approbations- und berufsrechtliches Verfahren - ist unerlässlich. Wir stehen für Diskretion, vertrauensvolle Beratung und professionelle
Wir verteidigen.
Wird Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen oder Sie haben Fragen zu Ihrer Situation, dann vereinbaren Sie eine zeitnahe Erstberatung in unserem Münchner Büro oder telefonisch. Als Strafverteidiger unterliegen wir der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen diskret. In vertrauensvollen Beratungsgesprächen analysieren wir Ihre Situation und entwickeln gemeinsam eine für Sie individuell passende Verteidigungsstrategie. Für uns ist es wichtig Ihnen als verlässlicher Partner in einer schweren Zeit zur Seite zu stehen.
UNSER SCHWERPUNKT.
Kinder- und Jugendpornografie.
Besitz und Verbreitung.
DER BESITZ.
Rechtliche Einordnung, Konsequenzen & Verteidigungsmöglichkeiten:
Der Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie jugendpornografischer Inhalte (§ 184c StGB) stellt in Deutschland eine schwerwiegende Straftat dar. Die gesetzlichen Regelungen wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft – bereits das Vorhalten einzelner Dateien, selbst auf dem Smartphone oder in einer Cloud, kann strafbar sein. Kinder- und jugendpornografische Inhalte werden häufig über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) verbreitet - etwa bei der Nutzung von Filesharing-Programmen wie eMule, BitTorrent oder vergleichbaren Plattformen.
In den Strafverfahren arbeitet die deutsche Staatsanwaltschaft auch mit ausländischen, meist amerikanischen, Strafverfolgern zusammen. Das FBI betreibt Server auf denen kinder- und jugendpornografische Inhalte angeboten werden. Lädt der Beschuldigte entsprechende Inhalte runter, wird seine IP-Adresse bis zu seinem Wohnsitz verfolgt.
DIE VERBREITUNG.
Das Problem der Filesharing-Plattformen
Der Download und der Upload erfolgen oft gleichzeitig und automatisiert, sodass der Nutzer nicht nur Inhalte empfängt, sondern sie unbewusst auch weiterverbreitet – ein Umstand, der strafverschärfend wirken kann.
Hinzu kommt:
- Inhalte können mit irreführenden Dateinamen oder Thumbnails versehen sein
- Nutzer laden teilweise ganze Dateipakete herunter, ohne sie im Detail zu prüfen
- Viele Programme speichern heruntergeladene Inhalte automatisch in freigegebenen Ordnern
Das Strafmaß erhöht sich erheblich, wenn neben dem bloßen Besitz auch eine Verbreitung nachgewiesen wird (§ 184b Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB). Schon das „Zur-Verfügung-Stellen“ einzelner Dateien in einem P2P-Netzwerk reicht aus – selbst wenn dies unbeabsichtigt oder unbemerkt geschieht.
Forensische und technische Bewertung
- War der Nutzer sich der Datei-Inhalte bewusst?
- Erfolgte der Upload tatsächlich über seinen Anschluss?
- Handelte es sich um einen automatischen Prozess der Software?
- Gab es weitere Nutzer im Netzwerk (z. B. bei gemeinsamem Internetanschluss)?
Ein gut vorbereitetes technisches Gutachten sowie eine gezielte rechtliche Argumentation können hier entscheidende Vorteile für die Verteidigung bringen.
DIE VERTEIDIGUNG.
Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sollte schnellstmöglich ein spezialisierter Strafverteidiger hinzugezogen werden. Insbesondere zu Beginn des Verfahrens – etwa im Fall einer Durchsuchung oder Beschlagnahme – können vorschnelle Aussagen fatale Folgen haben.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
- Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
- Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden
- Verteidigung in gerichtlichen Verfahren
- Begleitung bei approbationsrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen
- Unterstützung in besonders belastenden persönlichen Situationen
WAS SIE JETZT TUN SOLLTEN.
Wenn gegen Sie ein Verfahren wegen Besitzes oder der Verbreitung von kinder- oder jugendpornografischem Material geführt wird – oder eine Durchsuchung stattgefunden hat – bewahren Sie Ruhe und äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei, bevor Sie anwaltlichen Beistand erhalten haben.
Wir vertreten ausschließlich die Verteidigung, nicht die Opferseite.
Unsere Kanzlei behandelt jedes Mandat mit der nötigen Professionalität, Diskretion und Klarheit – ohne Vorverurteilung, aber mit rechtlicher Präzision. Wir kämpfen für ein geräuschloses Ende des Verfahrens.